Abgeschlossene Antrags-Forschungsprojekte – Modul 1
Hier finden Sie die Titel und Antragsteller der Förderungen bis einschließlich 2012. Abgeschlossene Projekte ab 2015 beinhalten ebenfalls eine Kurzfassung der Projektergebnisse.
Abgeschlossene Antrags-Forschungsprojekte-Modul 1: Abgeschlossene Projekte ab 2015
1. Projekttitel: Mitversicherungsgemeinschaften im europäischen Kartellrecht
Antragsteller: Prof. Dr. Meinrad Dreher, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Abstract
Das Projekt hat die bisher wissenschaftlich noch nicht vertiefte Frage zum Gegenstand, wie Mitversicherungsgemeinschaften nach dem Auslaufen der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung Versicherungswirtschaft zum 31.03.2017 aus kartellrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Wegen der zahlreichen Mitversicherungsgemeinschaften hat diese Rechtsfrage eine auch praktisch große Bedeutung. Bis zum Ende der GVO Versicherungswirtschaft hatten die Versicherungsunternehmen, die sich an solchen Mitversicherungen beteiligten, infolge der gruppenweisen Freistellung vom europäischen Kartellverbot und den in der GVO im Einzelnen enthaltenen Voraussetzungen ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Da die Europäische Kommission die GVO Versicherungswirtschaft aber nicht mehr fortführen wollte, erfolgt seitdem deren rechtliche Beurteilung im Einzelfall anhand der maßgeblichen kartellrechtlichen Regelung des Art. 101 AEUV und der sonstigen vorhandenen Rechtstexte sowie Auslegungsmitteilungen.
Vor dem Hintergrund geht es bei dem Projekt darum, für die Einzelfallprüfung von Mitversicherungsgemeinschaften verallgemeinerungsfähige rechtliche Erkenntnisse zu gewinnen. Die Beteiligten an Mitversicherungsgemeinschaften müssen die rechtliche Zulässigkeit ihres Vorgehens nämlich im Einzelfall im Wege einer sogenannten kartellrechtlichen Selbsteinschätzung prüfen. Lassen sich allgemeine Erkenntnisse für diese Prüfung gewinnen, ergibt sich daraus zugleich ein gewisses Maß an Rechtssicherheit. Die Durchführung des Projekts zielte daher schon gemäß dem Projektantrag darauf, in vier Schritten dieses Ziel zu erreichen. Demgemäß ergab sich ein Arbeitsprogramm, das wie folgt umgesetzt wurde:
In einem 1. Schritt ging es zu Beginn um die Aufarbeitung der Thematik im Sinne der neuen Rechtslage zu Art. 101 AEUV und eine Konkretisierung der Fragestellungen.
Ausgangspunkt für den 2. Schritt war sodann die Grundfrage, ob die ausgelaufene GVO Versicherungswirtschaft mit ihren Freistellungstatbeständen für Mitversicherungsgemeinschaften rechtliche Nachwirkungen haben kann. Diese Frage ist äußerst anspruchsvoll, weil bisher noch nicht – auch nicht für andere Gruppenfreistellungsverordnungen – wissenschaftlich erörtert. Hierfür musste daher nicht nur die Frage selbst in ihren einzelnen Facetten herausgearbeitet und beantwortet werden, soweit es um die GVO Versicherungswirtschaft geht. Vielmehr bedurfte es zuvor rechtswissenschaftlicher Grundlagenarbeit in dem Sinne, dass eine methodische Grundlegung zu erarbeiten war, um auf dieser Basis die Frage anhand der früheren GVO Versicherungswirtschaft zu beantworten. Die auch praktische Bedeutung der Frage ergibt sich schon daraus, dass die bis dahin beiden einzigen Veröffentlichungen in der Literatur, die auf Mitversicherungsgemeinschaften nach dem Auslaufen der GVO eingehen, jeweils ohne weiteres von rechtlichen Nachwirkungen dieser GVO für Mitversicherungsgemeinschaften ausgehen, obwohl es dafür bisher keine rechtliche Grundlagen gibt. Der 2. Schritt in dem Forschungsprojekt hat daher zu einem grundlegenden, in der kartellrechtlichen Archivzeitschrift „Zeitschrift für Wettbewerbsrecht“ veröffentlichten Aufsatz zum Thema „Rechtliche Nachwirkungen einer ausgelaufenen kartellrechtlichen Gruppenfreistellungsverordnung – Methodische und materielle Grundlagen sowie eine Exemplifikation anhand der früheren GVO Versicherungswirtschaft“ geführt (veröffentlicht in ZWeR 2018,317 ff. zusammen mit L. Burkhart). Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeit münden in eine differenzierte Stellungnahme. Abhängig von den Zeiträumen der Geltung der GVO und des Bestehens einer Mitversicherungsgemeinschaft kann eine ausgelaufene Gruppenfreistellung in ihren Wertungen im Rahmen einer teleologischen Auslegung auf die Frage einer Einzelfreistellung vom Kartellverbot ausstrahlen. Wesentliches Kriterium dafür ist, dass Tatbestände einer früheren GVO als rechtliche Erkenntnisquelle ohnehin vorfindliche Wertungen sichtbar machen. Ob ein Tatbestand eine solche ausstrahlungsfähige Erkenntnisquelle bilden kann, hängt wiederum von materiellen Umständen ab, die in dem Beitrag im Einzelnen erörtert und qualifiziert sind.
Der 3. Schritt in dem Forschungsprojekt knüpft ebenfalls an ein Grundlagenthema an, das in der Praxis nach dem Auslaufen der GVO Versicherungswirtschaft große Beachtung gefunden hat, nämlich die Frage, ob Mitversicherungsgemeinschaften nach der europäischen GVO Spezialisierung freigestellt sein können. Nach dem Auslaufen der GVO Versicherungswirtschaft haben einzelne Autoren die Ansicht vertreten, die GVO Spezialisierung sei auf Mitversicherungsgemeinschaften anwendbar. In Form der gemeinsamen Produktion erfüllten solche Gemeinschaften die Voraussetzungen der GVO Spezialisierung und dies entspreche der Rechtsansicht der EU-Kommission. Vor dem Hintergrund war Gegenstand der weiteren Arbeiten die Frage, wie die bis zum Auslaufen der GVO Versicherungswirtschaft für Mitversicherungsgemeinschaften bedeutungslose GVO Spezialisierung in Bezug auf den Tatbestand der gemeinsamen Produktion zu verstehen ist. Mangels einer abschließenden Legaldefinition war damit eine Auslegung der drei Tatbestandselemente der gemeinsamen Produktion veranlasst. Maßgebend dafür sind der Wortlaut, das Telos und das System der GVO Spezialisierung mit den beiden zusätzlichen Freistellungstatbeständen der einseitigen und der gegenseitigen Spezialisierung neben dem Freistellungstatbestand der gemeinsamen Produktion. Hinzu kommen Ausführung der EU-Kommission in ihren Horizontalleitlinien zu Vereinbarungen über die gemeinsame Produktion. Im Ergebnis geht es nach alledem bei der gemeinsamen Produktion um die Vergemeinschaftung der Produktion in dem Sinne, dass sich jede Partei mit bestimmten Fähigkeiten oder anderen Leistungen einbringt, was die gemeinsame Produktion von dem Rückzug bestimmter Parteien bei der Spezialisierung oder von einer parallelen Produktion unterscheidet. Dieser Teil des Forschungsprojekts ist Gegenstand eines Beitrags zur Festschrift zum 80. Geburtstag Karsten Schmidt. Er liegt in den korrigierten Druckfahnen der Festschrift (Seite 237 ff.) vor. Die Übergabe der Festschrift ist aus unbekannten Gründen vom Februar 2019 auf den 20.09.2019 verschoben worden.
Der 4. und letzte Schritt in dem Forschungsprojekt führte vor dem Hintergrund der beiden vorangegangenen grundlegenden Analysen der Nachwirkungen der GVO Versicherungswirtschaft und des Einflusses der GVO Spezialisierung sowie der Horizontalleitlinien der EU-Kommission zu einer gesamthaften Betrachtung der kartellrechtlichen Würdigung von Mitversicherungsgemeinschaften. Auch wenn aufgrund der unterschiedlichen Sachverhalte Mitversicherungsgemeinschaften immer nur im Einzelfall konkret kartellrechtlich beurteilt werden können, ergeben sich doch allgemeine Kriterien und Maßstäbe, die deren Beurteilung leiten und prägen. Dazu gehören zunächst die konkretisierenden Ableitungen aus den zuvor genannten rechtlichen Ansätzen. Konkret geht es hier daher um die Freistellungsfähigkeit von Mitversicherungsgemeinschaften auf der Basis der GVO Spezialisierung, vor allem aber um eine Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV. Dem vorgelagert ist noch die Frage nach dem wettbewerblichen Gefährdungspotenzial von Mitversicherungsgemeinschaften, die bisher infolge der Geltung einer Gruppenfreistellung im Einzelnen nicht zu beantworten war. Soweit es sodann um die Voraussetzung der Einzelfreistellung im Sinne von Art. 101 Abs. 3 AEUV geht, ist auf die vier tatbestandlichen Voraussetzungen einer solchen Freistellung einzugehen. Soweit rechtlich zulässig, sind dabei auch Wertungen der früheren GVO Versicherungswirtschaft zu berücksichtigen. Zusätzlich spielen die Horizontalleitlinien der EU-Kommission eine Rolle. Hinzu kommen die Bedenken der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Debatte um die Verlängerung der GVO Versicherungswirtschaft, die sich in Bezug auf die Mitversicherungsgemeinschaften vor allem auf die Gleichförmigkeit der Preissetzung und der Versicherungsbedingungen gerichtet haben und im Rahmen der Freistellungsmöglichkeiten daher von Bedeutung sind. Diese rechtlichen Themen sind Gegenstand einer dritten und letzten Veröffentlichung, die derzeit finalisiert wird und dann im Laufe des Jahres 2019 aufgrund ihres Umfangs voraussichtlich ebenfalls in einer kartellrechtlichen Archivzeitschrift veröffentlicht wird
2. Projekttitel: Moral Hazard auf dem Markt für Katastrophenanleihen
Abstract
Moral Hazard wird im Zusammenhang mit dem Einsatz von Katastrophenanleihen (CAT Bonds) in der Literatur häufig als potenzielles Risiko betrachtet. Jedoch gibt es bisher keine empirische Evidenz für die Existenz von Moral Hazard auf diesem Markt. Diese Studie umfasst eine Analyse von Moral Hazard beim Einsatz von CAT Bonds mit Entschädigungstrigger. Es wird untersucht, ob die Sponsoren von CAT Bonds mit Entschädigungstrigger anfällig gegenüber zwei verschiedenen Typen von Moral Hazard sind: ex ante Moral Hazard (d. h., Moral Hazard vor Eintritt eines Katastrophenereignisses) und ex post Moral Hazard (d. h., Moral Hazard nach Eintritt eines Katastrophenereignisses). Dazu werden Panelregressions- und Matching-Methoden auf einen umfassenden Datensatz mit Bilanzinformationen von US-Versicherungsunternehmen sowie Informationen zu deren Aktivitäten als CAT-Bond-Sponsoren angewendet. Im Rahmen der Studie wird ein neuartiger Ansatz zur Messung von Moral Hazard entwickelt, der auf den Schadensregulierungsaufwendungen von Versicherungsunternehmen basiert. Unter Berücksichtigung der Heterogenität unterschiedlicher Versicherungsunternehmen sowie von deren zeitvarianten Eigenschaften zeigt sich bei jenen Sponsoren, die CAT Bonds mit Entschädigungstrigger einsetzen ex ante Moral Hazard, nicht jedoch ex post Moral Hazard.
3. Projekttitel: Impacts of the Quantitative Easing on the European Insurance Industry
Abstract
The objective of this project i to investigate the effects of QE on the insurance industry, in particular in Europe. Specifically, the team aims to investigate:
1. whether and to what extent specific monetary actions affected the stock return of insurers,
2. if the expansionary monetary policy is being reflected on investement and reservation behaviors of insurers and
3. if QE homogeneously impacted different insurance businesses, namely life, non-life and reinsurance.
4. if QE is generatiing an ‚unfair‘ competition among insurances in the different European countries: core versus peripheral countries
This project proposes a new comprehensive appoach to measure the effects of QE on the European (including UK) insurance industry. The team investigates the above questions by looking the the EU insurance market and using the US insurance sector as a control sample. This analysis provides the possibility to compare non-conventional monetary interventions put in action by the Federal Reserve in the years 2008, 2010 and 2012, the one of the Bank of England in 2009 and the ECB interventions in 2015 and 2016. Wutcomes of this empirical analysis are potentially of interest to many recipients: i) academia will be enriched by empirical evidences on the effects of QE for a specific sector, which can foster further research on the topic, ii) the insurance industry will benefit from a better understanding of the impacts on the different business lines and in particular on the reinsurance sector iii) policymakers will gather a thorough and wider perspective on teh impacts that monetary policy action have on specific sectors of the economy.
4. Projekttitel: Rechtsfragen der Digitalisierung im Versicherungssektor
Abstract
Ziel des Forschungsprojekts war es, praxisrelevante Rechtsfragen zu klären, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Versicherungssektor stellen. Bei dem Rahmenthema handelt es sich um eine vielschichtige Thematik, die insb. Bezüge zum Versicherungsvertragsrecht, darüber hinaus aber auch zum Aufsichtsrecht und zum Datenschutzrecht aufweist. Um eine klare Fokussierung zu erzielen, stand im Mittelpunkt das Vertragsrecht, und zwar in Gestalt von zwei zentralen Themen, nämlich dem digitalen Abschluss von Versicherungsverträgen und den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Produktgestaltung. Was die praktische Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse angeht, war es ein ein zentrales Anliegen, die Ergebnisse auf möglichst vielfältige Weise der interessierten Öffentlichkeit – und zwar Wissenschaft und Praxis gleichermaßen – verfügbar zu machen. Zum einen sollten eine Monographie und ein Grundlagenaufsatz erstellt werden. Zu anderen sollen geeignete weitere für die Praxis relevante Rechtsthemen aus der obigen Aufzählung in Gestalt von Einzelaufsätzen bearbeitet werden. Hierzu kam die Absicht bereits während der Laufzeit des Projekts in Gestalt von Fachvorträgen und Praxisforen die Forschungsergebnisse vorzustellen und sie zur Diskussion zu stellen.
Das Forschungsprojekt hat in beiden Bereichen – Vertragsschlussthematik und Produktgestaltung – zu einer Fülle von neuen Erkenntnissen geführt. Dabei hat sich insbesondere gezeigt, dass die Digitalisierung für die Vertreiber von Versicherungsdienstleistungen erhebliche Herausforderungen an die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben von VVG, VVG-InfoV und VersVermV stellt. So entsprechen, um nur ein Beispiel zu nennen, die Gestaltungen zahlreicher in der Praxis anzutreffender Online-Maklerportale sowie Versicherungs-Apps nicht den gesetzlichen Vorgaben. Besondere Anforderungen sind insbesondere im Hinblick auf das Textformerfordernis für die Übermittlung von Vertragsinformationen zu beachten. Daneben wirft aber etwa auch die den Versicherer treffende Frageobliegenheit bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers Probleme auf. Zusätzliche Aktualität hat das Forschungsprojekt dadurch erlangt, dass im Zuge der IDD-Umsetzung erstmals die digitale Informationsübermittlung durch sog. sophisticated websites ins VVG aufgenommen worden ist (s. § 6a VVG). Diese Neuregelung konnte unmittelbar in die Untersuchung einbezogen und kritisch gewürdigt werden.
Was die Produktseite angeht, so sind insbesondere die durch die zunehmende Automatisierung im Kfz-Sektor erreichten Fortschritte mit Folgefragen für die Versicherungsprodukte verbunden. Eine Verschiebung von der Kfz-Haftpflichtversicherung hin zur Produkthaftpflichtversicherung ist indessen nicht zu erwarten; die Halterhaftung bietet in Kombination mit der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Schäden durch autonomes Fahren eine tragfähige und für die Unfallopfer wirkungsvolle Entschädigungsgrundlage. Die durch sog. Gesundheits-Apps aufgeworfene Grundsatzfrage, ob es sich überhaupt noch um eine Versicherung handelt, wenn das Risiko digital exakt erfasst werden kann, erscheint weniger brisant als dies bisweilen anklingt, da der Eintritt des Versicherungsfalls unverändert auch von nicht digital erfassbaren Faktoren abhängt.
Die Ergebnisse des Projekts sind in vielfältiger Weise veröffentlicht und dokumentiert. Eine vollständige Literaturliste ist beim Antragsteller erhältlich.
5. Projekttitel: Impacts of the Quantitative Easing on the European Insurance Industry
Abstract
The objective of this project i to investigate the effects of QE on the insurance industry, in particular in Europe. Specifically, the team aims to investigate:
1. whether and to what extent specific monetary actions affected the stock return of insurers,
2. if the expansionary monetary policy is being reflected on investement and reservation behaviors of insurers and
3. if QE homogeneously impacted different insurance businesses, namely life, non-life and reinsurance.
4. if QE is generatiing an ‚unfair‘ competition among insurances in the different European countries: core versus peripheral countries
This project proposes a new comprehensive appoach to measure the effects of QE on the European (including UK) insurance industry. The team investigates the above questions by looking the the EU insurance market and using the US insurance sector as a control sample. This analysis provides the possibility to compare non-conventional monetary interventions put in action by the Federal Reserve in the years 2008, 2010 and 2012, the one of the Bank of England in 2009 and the ECB interventions in 2015 and 2016. Wutcomes of this empirical analysis are potentially of interest to many recipients: i) academia will be enriched by empirical evidences on the effects of QE for a specific sector, which can foster further research on the topic, ii) the insurance industry will benefit from a better understanding of the impacts on the different business lines and in particular on the reinsurance sector iii) policymakers will gather a thorough and wider perspective on teh impacts that monetary policy action have on specific sectors of the economy.
6. Projekttitel: Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft im Kontext volkswirtschaftlichen Wachstums
Abstract
Dem Zusammenhang zwischen dem Wirtschaftswachstum eines Staates und seinem Versicherungsmarkt wird in den Versicherungswissenschaften seit Jahrzehnten eine hohe Bedeutung beigemessen. Die aktuelle Niedrigzinsphase als Folge der Finanz- und Staatsschuldenkrise in Europa verleiht dieser Beziehung eine bis dato noch nicht erreichte Relevanz. Deutlich wird dies unter anderem durch die Rekalibrierung der Ziele des neuen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II. Durch die Annahme des delegierten Rechtsaktes betreffend der Neuadjustierung der Ziele von Solvency II am 17. Januar 2015 durch EU-Parlament und -Rat tritt die ‚Forderung von Wachstum und Aufschwung in Europa‘ neben die Ziele ‚Gestärkter Schutz der Versicherungsnehmer‘ und ‚Vertiefte Integration der Versicherungsmärkte‘. Operativ umgesetzt wird dieses Ziel durch eine Reduzierung der Kapitalanforderungen für Investitionen in Infrastruktur von 49% auf 39% innerhalb des Marktrisikomoduls. Der Versicherungswirtschaft wird also nun auch von aufsichtsrechtlicher Seite eine zentrale Rolle bei der Förderung von Wirtschaftswachstum zugeschrieben. Die daneben stehenden weiteren Wirkungskanäle zwischen dem Wachstum des Versicherungsmarktes und des Wirtschaftswachstums eines Staates sind in der einschlägigen Literatur bereits herausgearbeitet worden. Der Assekuranz wird für den Lebensversicherungsbereich bspw. eine volkswirtschaftlich bedeutende Sparfunktion zugeschrieben. In Deutschland betrugen die Kapitalanlagen der Lebensversicherung im engeren Sinne beispielsweise 796,1 Mrd. Euro in 2013 und machten damit 28,33% des Bruttoinlandsproduktes aus. Gemäß der volkswirtschaftlichen Theorie stellen die Ersparnisse einer Volkswirtschaft die Grundlage für Investitionen und damit für Wirtschaftswachstum dar. Konkret nennt die Literatur insbesondere die Reduzierung von Suchkosten für Investments, die Förderung und Poolung von Ersparnissen, das Handeln, Diversifizieren und Managen von Risiken sowie die Abfederung potenzieller negativer Konsequenzen in Folge eines Kapitalmarktschocks. Der zweite Wirkungskanal fokussiert auf die Sachversicherung. Investitionen in hochwertige Güter zur Produktions- und Produktivitätssteigerung erfordern entsprechenden Sachversicherungsschutz. Generell trägt die Gewährung von Sachversicherungsschutz zur Erleichterung des Handels und des Transportes von Waren bei sowie zur Förderung von Kreditvergaben.
Das Projekt greift die oben beschriebenen Wirkungszusammenhänge auf und untersucht mit einer in diesem Kontext bislang nicht genutzten Methodik die Frage, ob das Wirtschaftswachstum eines Staates mit dem Wachstum des entsprechenden Versicherungsmarktes in einer langfristigen Beziehung steht. Basierend auf Daten der Weltbank und der Swiss Re soll diese Fragestellung für 23 Länder untersucht und diskutiert werden.
7. Projekttitel: Das moderne Tontinengeschäft: Ein innovatives Instrument der Langlebigkeitsvorsorge in einer alternden Gesellschaft?
Abstract
Durch Veränderung der gesellschaftlichen, finanzwirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen stehen Lebensversicherungskunden hinsichtlich ihrer Altersvorsorgeentscheidungen sowie Lebensversicherungsunternehmen in der Zukunft vor großen Herausforderungen wie beispielsweise dem demographischen Wandel und der niedrigen Geburtenrate in westlichen Ländern verbunden mit einer stetig zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung. Traditionelle Rentenversicherungsprodukte enthalten Mindesverzinsungsgarantien, die man seitens der Anbieter über umfangreiche Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere sicherzustellen versucht hat. Das aktuelle extreme Niedrigzinsumfeld zeigt jedoch deutlich große Solvenzrisiken auf, die lebenslange Garantien mit sich bringen können. Der Ausweg, sehr umfangreich in höher rentierliche Anlagen wie Aktien zu investieren, verbietet sich wiederum durch deren höheres Risiko, die sie für die Unterlegung von Garantien nur bedingt geeignet erscheinen lassen. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten sind zudem dem Langlebigkeitsrisiko der Kunden, also einer unerwarteten Erhöhung der allgemeinen Lebenserwartung, ausgesetzt, das nur sehr begrenzt an die Kunden weitergegeben werden kann. Zukünftige Produktformen sollten Investmentgarantien und Risiken aus der Langlebigkeit reduzieren oder vermeiden und trotzdem möglichst verlässliche Versicherungsleistungen liefern. Gleichzeitig sollen sie dem höheren finanziellen Mittelbedarf für sehr hohe Alter Rechnung tragen können.
Das Forschungsprojekt untersucht daher, ob das historische Versicherungskonzept der Tontinengeschäfte genug innovatives Potential enthält, die angesprochenen Probleme lösen zu können, ob Tontinen also geeignet sind, zumindest als ergänzende Produktfamilie die Möglichkeiten der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge in einem modernen Kontext zu erweitern und zu verbessern.
Teilprojekt 1: Abbildung der Perspektive eines ‚Tontinisten‘, der eine Tontine zur Altersvorsorge erwirbt.
Teilprojekt 2: Kapitalmarktsimulation, Vergleich zu klassischen Rentenversicherungsprodukten, Ableitung von Implikationen sowohl für die individuelle Tontinennachfrage als auch für die Angebotsseite.
8. Projekttitel: Infrastructure and Renewable Energy Investments from the Insurance Industry’s Perspective
Antragstellerin: Prof. Dr. Nadine Gatzert, Lehrstuhl für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Abstract
Against the background of an incresing relevance of private and institutional investors to cover the condiderable amount of required infrastructure and renewable enery investments expected in the forthcoming years, the purpose of this research project is twofold. First, we aim to identify barriers and opportunities of investments in infrastructure and renewable energy from the insurance industry’s perspective, which, besides challenges in regard to the contractual financing structure (e.g. public-private partnerships), also include regulatory and policy risks. The latter have been shown to play a major role for investors when evaluating investments in infrastructure and renewable energy and shold thus also be taken into account in risk assessment and when evaluating risk-return profiles. After having identified drivers and determinants of policy and regulatory risks in the first project, in the second project we aim to develop a stochastic model in order to quantify policy risks (e.g. retroactive reduction of a feed-in tariff) based on a qualitative risk assessment by experts using fuzzy Delphi probability prediction. The model will then be applied to identify potential country diversification effects within a portfolio of renewable energy investments, which is also of high relevance for the new European risk-based insurance regulatory framework Solvency II.
9. Projekttitel: Theorie und Empirie der Systemrelevanz von Versicherungsunternehmen
Antragsteller: Prof. Dr. Gregor Weiß, Universität Leipzig
Abstract
Im Forschungsprojekt wurden innerhalb von vier Teilprojekten verschiedene Fragestellungen des Themenkomplexes sowohl theoretisch als auch empirisch untersucht.
Das erste Teilprojekt beschäftigte sich mit der theoretischen Modellierung systemischer Risiken in der Versicherungswirtschaft. Hierfür wurde ein makroökonomisches Modell einer Volkswirtschaft mit einem Finanzsektor inklusive Banken und Versicherungen als Intermediären entworfen. In den verschiedenen Analysen des aufgestellten Dynamic Stochastic General Equilibrium (DSGE)-Modells zeigten sich sowohl interessante Erkenntnisse (z.B. die unterschiedliche Stärke der Auswirkungen eines Schocks auf den Banken- bzw. den Versicherungssektor), aber auch verbleibende Probleme bzw. Erweiterungsmöglichkeiten des Modells. So stellte sich insb. bei der Modellierung heraus, dass auf eine Betrachtung von Langlebigkeits- und Sterblichkeitsrisiken zu Gunsten einer detaillierteren Modellierung der Verflechtung von Banken und Versicherungen über einen Wertpapiermarkt verzichtet werden sollte. Insbesondere zeigte sich jedoch die Anfälligkeit und Bedeutung des Versicherungssektors für den Finanzsektor als Ganzes. Schocks auf die Lebensversicherer führen im Modell zu signifikant negativen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft. Hauptgrund hierfür ist im Modell die fehlende Möglichkeit der Lebensversicherer, zeitnah auf adverse Schocks aus dem Bankensektor reagieren zu können.
In Kooperation mit der Deutschen Bundesbank wurde im zweiten Teilprojekt ein erweitertes Stresstestmodell für deutsche Lebensversicherer entwickelt. Durch eine Zusammenführung von nicht-öffentlichen Daten aus Solvency II mit einem Datensatz der Europäischen Zentralbank zur Vermögensaufstellung von durch Versicherer gehaltene Fonds soll erstmalig auf Grundlage aller tatsächlichen gehaltenen Vermögenspositionen die Bedeutung deutscher Lebensversicherer für die Finanzstabilität analysiert werden. Dadurch könnten insbesondere Wechselwirkungen zwischen Versicherern in verschiedenen Stresssituationen unterschiedlich modelliert werden. Darüber hinaus können Ansteckungseffekte aufgrund von Abwärtsspiralen bei Vermögenspreisen durch Panikverkäufe (asset liquidation channel) granular untersucht werden.
Im dritten Teilprojekt konnte gezeigt werden, dass Versicherungsunternehmen die ihre Corporate Social Responsibility-Tätigkeit (CSR) in der Vergangenheit erhöht haben, in der Zukunft widerstandsfähiger gegenüber Marktverwerfungen sind. Ausgangspunkt des Projekts war die Feststellung, dass Versicherer global ihr CSR-Engagement infolge der Finanzkrise deutlich erhöht haben, was vermutlich durch verlorengegangenes Vertrauen wichtiger Stakeholder motiviert war.
Das vierte Teilprojekt befasste sich schließlich mit der Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und der Nachfrage nach Lebensversicherungen. Mit dieser Arbeit wurde eine Lücke in den Versicherungswissenschaften mit Hilfe eines globalen Paneldatensatzes mit Versicherern aus 130 Ländern geschlossen. Anhand von zwei Proxy-Variablen für die Versicherungsnachfrage konnte als zentrales Ergebnis gezeigt werden, dass durch (bevölkerungsadjustiertes) Wirtschaftswachstum die Nachfrage nach Lebensversicherungsprodukten steigt und die Ergebnisse für verschiedene statistische Methoden robust sind. Eine Erweiterung der Untersuchung auf die Frage, inwiefern Krisenphasen und Systemrisiken die Versicherungsfrage (möglicherweise nachhaltig) beeinflussen ist geplant.
10. Projekttitel: Versicherung und Handel von Katastrophenrisiken: Einflussfaktoren, Preisbildung und Renditeanomalien auf dem Sekundärmarkt für Cat Bonds
Antragsteller: Prof. Dr. Martin Hibbeln, Universität Duisburg-Essen
Abstract
Der (Rück-)Versicherungsmarkt hat nur eine begrenzte Kapazität zur Abdeckung von Extremereignissen. Als Alternative eignen sich Katastrophenanleihen (engl.: Catastrophe Bonds, „Cat Bonds“) zum Transfer von Katastrophenrisiken auf den Kapitalmarkt, sodass Investoren einen Großteil der finanziellen Risiken übernehmen (und hierfür Kuponzahlungen erhalten). Ein wesentliches Merkmal ist hierbei die Handelbarkeit der Risiken auf dem Sekundärmarkt. In diesem Kontext ist es überraschend, dass die Forschung bisher fast ausschließlich auf den Primärmarkt bezogen ist, wohingegen der Sekundärmarkthandel von Cat Bonds weitgehend unerforscht bleibt. So wird in der wissenschaftlichen Literatur bislang ignoriert, dass Cat Bonds einer ausgeprägten Saisonalität unterliegen, die elementar für ihre Bepreisung ist.
Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde ein Saisonalitätsmaß theoretisch abgeleitet und empirisch getestet. Dieses erklärt bis zu 47% der beobachtbaren Fluktationen in den Spreads am Sekundärmarkt für die von Saisonalität betroffenen Cat Bonds. Dieses Saisonalitätsmaß eignet sich demnach dafür, die Saisonalität am Sekundärmarkt adäquat zu modellieren. Dies erlaubt es, den Sekundärmarkt genauer zu analysieren und weitere Effekte zu untersuchen. Anstatt dabei eine extern modellierte Verteilung von Hurrikanen und europäischen Winterstürmen zu verwenden, lassen sich auch die impliziten unterjährigen Verteilungen von Hurrikanen und europäischen Winterstürmen aus den beobachtbaren Fluktuationen der Spreads des Sekundärmarktes bestimmen. Es wird gezeigt, dass ein Saisonalitätsmaß, welches auf dieser impliziten unterjährigen Verteilung basiert, ebenso gut funktioniert wie ein Saisonalitätsmaß, das auf der externen unterjährigen Verteilung basiert.
Da mit dem Saisonalitätsmaß sehr genau für das saisonal schwankende Ausfallrisiko kontrolliert werden kann, ist es nun möglich, den Sekundärmarkt für Cat Bonds genauer zu untersuchen. Dabei wird zunächst das tatsächliche Trading und anschließend die assoziierte Liquiditätsprämie betrachtet. Cat Bonds werden dabei häufiger außerhalb der Hurrikane Saison als während der Hurrikane Saison gehandelt. Außerdem werden Cat Bonds mit kurzer Restlaufzeit häufiger gehandelt als Cat Bonds mit langer Restlaufzeit. Zusätzlich finden die meisten Transaktionen statt, ohne dass ein Cat Bond Dealer sein eigenes Inventar involviert. Dealer am Cat-Bond-Markt treten also meistens als Broker auf. Es lässt sich eine Liquiditätsprämie von durchschnittlich 98 bps in den Spreads am Sekundärmarkt für Cat Bonds identifizieren. Als Liquiditätsmaß dient dabei der Bid-Ask Spread. Relativ gesehen lassen sich somit ca. 21% der gesamten Spreads der Liquiditätsprämie zuordnen. Die absolute Liquiditätsprämie ist dabei größer für Cat Bonds mit einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit als für Cat Bonds mit einer niedrigen Ausfallwahrscheinlichkeit.
Des Weiteren wird ein Vierfaktormodell vorgeschlagen, welches die beobachtbaren Renditen am Sekundärmarkt für Cat Bonds erklärt. Davon sind zwei Faktoren spezifisch für den Cat-Bond-Markt, während die anderen beiden Faktoren eine Verbindung zu den allgemeinen Finanzmärkten herstellen. Die beiden Cat-Bond-spezifischen Faktoren sind dabei das saisonal adjustierte Ausfallrisiko des individuellen Cat Bonds und eine separater Saisonalitätsfaktor, welcher die relative Exponiertheit eines Cat Bonds im Hinblick auf seinen aktuellen saisonalen Status angibt. Die beiden übrigen Faktoren sind Fama/French (1993) entliehen und beziehen sich ursprünglich auf Unternehmensanleihen. Ein Faktor bezieht sich dabei auf die Laufzeitprämie, während sich der andere Faktor auf die Risikoprämie bezieht. Mit dem Cat-Bond-Vierfaktormodell lassen sich im Längsschnitt ca. 60% der beobachtbaren Variation in den Renditen des Cat-Bond-Marktes erklären. Die beiden erstgenannten Faktoren, die für den Cat-Bond-Markt spezifisch sind, erklären dabei ca. 56% der beobachtbaren Variation in den Renditen des Cat-Bond-Marktes. Das assoziierte Alpha im Cat-Bond-Markt reduziert sich nach Anwendung des Vierfaktormodells von ca. 0.38% pro Monat auf ca. 0.16% pro Monat.
11. Projekttitel: Versicherungsvertragsrecht der Gruppenversicherung
Antragsteller: Prof. Dr. Manfred Wandt, Goethe Universität Frankfurt am Main
Abstract
Ziel des Forschungsprojektes »Versicherungsvertragsrecht der Gruppenversicherung« war die Erarbeitung eines in sich geschlossenen, umfassenden und konsistenten Regelungssystems für das Vertragsrecht der Gruppenversicherung. Dem deutschen VVG fehlt ein entsprechendes Regelungssystem, obwohl das Gesetz 2008 grundlegend reformiert worden ist. Es finden sich bislang lediglich vier einschlägige Regelungen, nämlich § 150 Abs. 2 und § 166 Abs. 4 zur Kollektivlebensversicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sowie § 206 und § 207 zur Gruppen-Krankenversicherung (zu den am 23.2.2018 in Kraft tretenden §§ 7a Abs. 5 und 7d VVG zur Restschuld-Gruppenversicherung s. am Ende diese Abschnitts).
Andere europäische Rechtsordnungen wie Frankreich und die skandinavischen Staaten haben diesen defizitären Bereich des Versicherungsvertragsrechts bereits seit längerem geschlossen oder wie das Vereinigte Königreich vor kurzem. Die gesetzgeberische Vernachlässigung des Vertragsrechts der Gruppenversicherung steht in deutlichem Kontrast zur wirtschaftlichen Bedeutung. Gruppenversicherungen haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Dies gilt vor allem für die Lebensversicherung. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung werden beispielsweise in Deutschland ca. 30 % der Lebensversicherungen als Gruppenversicherung abgeschlossen. Wirtschaftlich bedeutsam sind auch Gruppen-Krankenversicherungen von Arbeitgebern für Arbeitnehmer sowie Gruppenversicherungen von (Berufs-)Verbänden oder Gewerkschaften für ihre Mitglieder (Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung), von Finanzinstituten für Kreditnehmer (Restschuldversicherung) oder Kreditkarteninhabern, von Vereinen für Vereinsmitglieder und von Veranstaltern für Veranstaltungsteilnehmer (insbesondere Unfallversicherung). Auch die D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vorstände und Geschäftsführer von Unternehmen ist Gruppenversicherung. Diskutiert wird aktuell auch die Absicherung des Invaliditätsrisikos von Arbeitnehmern in einer Gruppenversicherung unter der Geltung des reformierten Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
In Deutschland wird die Nichtregelung der Gruppenversicherung im Versicherungsvertragsrecht teilweise durch aufsichtsrechtliche Regulierung zu kompensieren gesucht (vgl. § 144 VAG sowie sektorspezifische Rundschreiben der Aufsichtsbehörde). Die BaFin hat hierzu vor einiger Zeit eine informelle Unternehmensbefragung durchgeführt, um Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis hinsichtlich Regelungsdefizite für die Gruppenversicherung zu erfragen. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen mit teilweise hohem Detailgrad auch und gerade in der Regelung versicherungsvertragsrechtlicher Fragen führen allerdings leicht zu Friktionen mit dem allgemeinen Vertragsrecht. Im Hinblick auf die notwendige Schaffung versicherungsvertraglicher Regelungen zur Gruppenversicherung sind entsprechende aufsichtsrechtliche Regulierungen nur bedingt hilfreich. Es ist dabei immer im Blick zu behalten, dass das Versicherungsaufsichtsrecht gegenüber dem Versicherungsvertragsrecht eigenständige und weitergehende Ziele verfolgt.
Die dogmatische Verortung und Abgrenzung zu anderen Rechtsinstrumenten erfolgte in Deutschland mangels versicherungsvertraglicher Regelungen bislang vor allem durch die Lehre. Dies ist leider mit einer sehr uneinheitlichen, teilweise verwirrenden Terminologie bzw. Kategorienbildung verbunden (Stichworte insbesondere: Rahmenvertrag, echte und unechte Gruppenversicherung, Gruppenspitze, Gruppenorganisator).
Die am 23.2.2018 in Kraft tretenden §§ 7a Abs. 5 und 7d VVG zur Restschuld-Gruppenversicherung sind spezifische Beispiele für die Notwendigkeit versicherungsvertragsrechtlicher Regelungen. Sie adressieren aber nur den spezifischen Bereich der Rechtsschuld-Gruppenversicherung. In das Gesetz gekommen sind diese Vorschriften ohne dogmatischen Unterbau und wissenschaftliche Grundlegung erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 18/11627 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb und zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (vgl. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/13009); zu den Gefahren von Gruppenversicherungen im Zusammenhang mit Restschuldversicherung vergleiche auch EIOPA »Report On feedback from National Competent Authorities Regarding EIOPA’s opinion on Payment Protection Insurance«
In der Endphase des Forschungsprojekts konnten bereits Publikationen zu beiden benannten Forschungs-schwerpunkten in renommierten Veröffentlichungsorganen bewirkt werden. Es handelt sich zum einen um einen Beitrag zur dogmatischen Erfassung der Gruppenversicherung im Bereich der Restschuldversicherung:
• Zur Auslegung von § 7a Abs. 5 VVG über die Restschuldversicherung, VersR 2019, 590- 595.
Ein weiterer Beitrag einerseits zu Strukturen der Gruppenversicherung andererseits zum
Verhältnis Vertragsrecht und Aufsichtsrecht der Gruppenversicherung konnte in der
Festschrift des GDV für Herrn Freiherr Frank von Fürstenwerth platziert werden:
• Drängender Regelungsbedarf für das Vertragsrecht der
Gruppenversicherung, in Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (Hrsg.), Verlässlichkeit, Verantwortung, Vertrauen – Festschrift für Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, 2020, 393-403.
Die Forschungen zur Gruppenversicherung – mit weiteren Einzelerkenntnisse in Randbereichen – werden auch in der derzeit in Bearbeitung befindlichen Aktualisierung des
Lehrbuchs zum Versicherungsrecht (7. Auflage 2021) einfließen. Es ist vorgesehen, auf die spezifische Förderung durch den Deutschen Verein im Vorwort zur Neuauflage des
Lehrbuchs dankend hinzuweisen.
12. Projekttitel: Sozial verantwortliches Investieren
Antragsteller: Prof. Dr. Helmut Gründl, Goethe-Universität Frankfurt am Main, International Center for Insurance Regulation, Prof. Dr. Sebastian Schlütter, Hochschule Mainz, und Dr. Emmanuel Senyo Fianu, Hochschule Mainz
Abstract
Sozial verantwortliches Investieren (englisch: Socially Responsible Investing, SRI) gewinnt auf dem Finanzmarkt immer mehr an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurden in der wissenschaftlichen Literatur Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) als weitere Dimension in Portfolioselektionsmodelle einbezogen. Die bestehenden Ansätze konzentrieren sich allerdings auf klassische Investoren und berücksichtigen somit nicht spezifische Aspekte von Versicherungsunternehmen. Das von Prof. Schlütter, Dr. Fianu und Prof. Gründl durchgeführte Projekt betrachtet die Aktienselektion von Lebensversicherungsunternehmen. Die Analyse basiert auf einem stochastischen Modell, welches neben dem Aktienrisiko auch Zins- und Kreditrisiken abbildet; als zentrale Risikokennzahl nutzen wir die Solvenzquote, also den Quotienten aus marktbasiert bewerteten Eigenmittelnund der Solvenzkapitalanforderung aller modellierten Risiken. Wir erhalten somit eine Modifikation von Markowitz‘ Portfolioselektionstheorie mit einer dreidimensionalen (Risiko, Rendite und ESG) Kapitalallokationsfläche. Wir stellen fest, dass bei einer gegebenen Solvenzquote Aktienportfolios mit einem moderaten ESG-Niveau zu einem höheren erwarteten Ertrag führen können als solche mit einem niedrigen ESG-Niveau. Ein sehr ehrgeiziges ESG-Niveau verringert jedoch die erwartete Rendite. Aufgrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells können sich die Auswirkungen des ESG-Niveaus auf die erwartete Rendite von Lebensversicherern erheblich von den entsprechenden Auswirkungen für klassische Investoren unterscheiden.
13. Projekttitel: Wirkungsanalyse von Prämiensubventionenfür Obst- und Weinbauern auf dem deutschen Frostversicherungsmarkt
Abstract
In dem zugrundeliegenden Projekt untersuchten wir die Einführung einer Prämiensubvention für Spätfrostversicherungen für Baden-Württembergische Weinbauern. Die Prämiensubvention wurde im Jahr 2020 in der Folge einer Ad-Hoc Zahlung im Jahr 2017 eingeführt, um zukünftige Ad-Hoc Zahlungen zu vermeiden. Neben einer Untersuchung der allgemeinen Entwicklung der Versicherungsnachfrage im Zuge der Prämiensubvention untersuchten wir, inwiefern sich die Reaktion der Weinbauern, die hohe Ad-Hoc Zahlungen erhielten, von Weinbauern, die keine Ad-Hoc Zahlungen erhielten, unterscheidet.
Die Ergebnisse zeigen zwei wesentliche Resultate. Die Prämiensubvention hat zu einem starken Anstieg der allgemeinen Frostversicherungsnachfrage geführt. Im Durchschnitt stieg die prozentuale Versicherungsdichte je Gemeinde um 13.57 Prozentpunkte. Zusätzlich stieg die Nachfrage bei Landwirten, die in 2017 Ad-Hoc Hilfen erhielten, deutlich stärker, im Durchschnitt um 17 Prozentpunkte, während die Nachfrage bei Landwirten, die in 2017 keine Ad-Hoc Hilfen erhielten, lediglich um 5 Prozentpunkte stieg. Es scheint, als wären Landwirte, die kürzlich Ad-Hoc Zahlungen erhielten, sensitiver gegenüber der Einführung einer Prämiensubvention.
14. Projekttitel: Innovative Risk Transfer Solutions for Pandemic Business Interruption Losses
Abstract
The ultimate goal of the proposal is to conduct methodological and empirical research that has the potential to guide policymakers and decision-makers in other organizations in understanding the consequences of pandemic risk and improving its risk management, especially with respect to the insurance industry. We also encourage more research in the area of pandemic risk by initiating a PhD thesis and research seminars on pandemic risk. From a practical point of view, our results are useful to improve the modeling and management of pandemic risks; this is important to better understand current risk management limitations and – if they can be overcome – to increase the resilience of the economy and society with respect to these scenarios. The outcomes are thus not only relevant for academia but also for policymakers and other decision-makers working on pandemic risk management.
15. Projekttitel: Künstliche Intelligenz und Versicherung
Abstract
Ziel des Forschungsprojekts ist es, derartige praxisrelevante Rechtsfragen zu klären. Sie ergeben sich einerseits aus dem Einsatz von KI im Versicherungsunternehmen, andererseits aus der Haftung für fehlerhafte KI und die Versicherung dieser Risiken. Bei dem Rahmenthema handelt es sich um einen vielschichtigen Forschungsansatz. Das Spektrum reicht von technischen Grundlagen (etwa Algorithmus-basiertes Machine Learning) über allgemeine bürgerlich-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verwendung von KI (Rechtsfähigkeit, Willensbildungsfähigkeit, Irrtumslehre sowie Wissens- und Verhaltenszurechnung), bis hin zu speziellen versicherungsvertragsrechtlichen Themen (Leistungsprüfung und -freigabe durch KI; Haftung und Deckung für ‚Handeln‘ von KI) und Compliance-Aspekten sowie datenschutzrechtlichen Problemstellungen.
16. Projekttitel: Maschinelles Lernen und Preisbildung von alternativen Risikotransferinstrumenten am Primär- und Sekundärmarkt
Abstract
Cat Bonds stellen eine kapitalmarktbasierte Alternative zu konventionellen Rückversicherungsverträgen dar und der zugehörige Markt erfuhr in den vergangenen 20 Jahren seit der Markteinführung ein kontinuierliches Wachstum. Vor diesem Hintergrund entwickelt sich die Preisbildung für dieses strukturierte Finanzprodukt zunehmend zu einem wichtigen Gegenstand versicherungs- und finanzwissenschaftlicher Forschung. Durch die fortwährende Gewinnung neuer Erkenntnisse über die maßgeblichen Einflussfaktoren von Cat-Bond-Risikoprämien in der wissenschaftlichen Literatur konnten in den vergangenen Jahren auch Prognosemodelle zur Vorhersage genannter Risikoprämien stetig verbessert und verfeinert werden. Beobachtete Risikoprämien können auf der Grundlage bekannter Einflussfaktoren bereits mit sehr hoher Güte (In-Sample) erklärt werden. Die Vorhersage (Out-of-Sample-Prognose) dieser Risikoprämien stellt sich jedoch als eine deutlich schwierigere Aufgabe dar. Bei der Out-of-Sample-Prognose müssen sowohl statistisch alsauch ökonomisch signifikante Einflussfaktoren identifiziert werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Einflussbeziehungen unter denen das Prognosemodell kalibriert wird über den Prognosehorizont möglichst stabil sind. Ein zusätzliches Risiko bei der Entwicklung von Prognosemodellen besteht in der Modellüberspezifikation mit „zu vielen“ Einflussfaktoren, die letztlich zu einer schlechten Prognosegüte führt. Insgesamt stellt sich daher die Entwicklung eines geeigneten Prognosemodells als vielschichtige wissenschaftliche Problemstellung dar, in deren Rahmen sich insbesondere bei der Spezifikation der Modellparameter sowie der Rahmenbedingungen der Prognose eine hohe Zahl von Freiheitsgraden ergibt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob „State-of-the-Art“-Modelle zur Prognose von Cat-Bond-Risikoprämien durch die Anwendung geeigneter Verfahren des Maschinellen Lernens hinsichtlich der Prognosegüte maßgeblich verbessert werden können.
Verfahren des Maschinellen Lernens ermöglichen die Schätzung von Cat-Bond-Risikoprämien und können dabei helfen, ein möglichst gut geeignetes Prognosemodell zu entwickeln. Ihr Nutzen ist insbesondere dann hoch, wenn die Modellentwicklung aufgrund der hohen Anzahl möglicher Einflussfaktoren und -beziehungen sowie bei der Modellierung zu setzender Rahmenbedingungen zu einem hochdimensionalen Entscheidungsproblem wird, das durch eine „manuelle“ Modellentwicklung zumindest nicht optimal gelöst werden kann. Maschinelles Lernen umfasst ein breites Spektrum verschiedener Methoden und ermöglicht es, die maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Risikoprämie von Cat Bonds zu identifizieren und in geeigneter Form in einem Prognosemodell zu implementieren. Damit bietet Maschinelles Lernen auch eine potentielle Lösung für Probleme wie den sogenannten „Omitted Variable Bias“ oder Verzerrungseffekt, der entsteht, wenn relevante Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden und die Fehlspezifikation der funktionalen Form von Modellvariablen. Auf der Grundlage eines Vergleichs bisher entwickelter Prognosemodelle für Cat-Bond-Risikoprämien mit Prognosemodellen, die auf Verfahren des Maschinellen Lernens basieren, wäre es möglich, (1) das Verbesserungspotenzial durch Maschinelles Lernen im Bereich der Preisbildung von Cat Bonds abzuschätzen und (2) Handlungsempfehlungen bezüglich der Anwendung von Verfahren des Maschinellen Lernens auf Fragestellungen der Preisbildung am Kapitalmarkt im Allgemeinen abzuleiten.
Durch die konkrete Anwendung von Verfahren des Maschinellen Lernens entstehen Anknüpfungspunkte zu den Themen
„Big Data“ und „Künstliche Intelligenz“, die im Schwerpunktbereich „Digitalisierung und Versicherungsmärkte“ verortet sind. Darüber hinaus hat das Anwendungsgebiet Cat Bonds eine hohe praktische Relevanz, denn Cat Bonds gelten als innovative Instrumente zur Steigerung der Versicherbarkeit von extremen Risiken, was insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels
zunehmend an Bedeutung gewinnt. Konkret sollen im Rahmen einer empirischen Untersuchung der Cat-Bond-Primär- und Sekundärmarktpreise folgende Projekte umgesetzt werden:
1. Robuste Spezifikationsstrategien für die Prognose von Cat-Bond-Risikoprämien am Primärmarkt: Verfahren der Regressionsanalyse und des Maschinellen Lernens im Vergleich;
2. Einsatz von Verfahren des Maschinellen Lernens zur Prognose von Cat-Bond-Risikoprämien am Sekundärmarkt.
Die zwei aufgeführten Projekte betreffen Erkenntnisfelder, die sowohl für die versicherungswissenschaftliche Forschung auf dem Feld der Preisbildung für kapitalmarktbasierte Versicherungsinstrumente als auch für die Versicherungspraxis erhebliche Relevanz besitzen. Durch den Vergleich und die Gegenüberstellung bestehender Modelle zur Bestimmung von Cat-Bond-Risikoprämien soll das Verständnis der maßgeblichen Preisdeterminanten am Cat-Bond-Markt verbessert werden. Darüber hinaus handelt es sich bei Maschinellem Lernen um ein sowohl in wissenschaftlichen als auch praktischen Anwendungskontexten intensiv diskutiertes Thema. Oft ist in diesem Zusammenhang unklar, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Maschinelles Lernen gegenüber
traditionellen Modellierungsansätzen als vorteilhaft erweisen kann. Das vorgeschlagene Forschungsvorhaben soll daher einen Beitrag dazu leisten, das Potential von Verfahren des Maschinellen Lernens auf dem Anwendungsfeld der Preisbildung von Cat Bonds realistisch einzuschätzen. Die aus der Analyse resultierenden Erkenntnisse können schließlich auch auf andere Anwendungsfelder übertragen werden.
17. Projekttitel: On the investment strategies in occupational pension plans
Abstract
TDFs are investment funds with a pre-specified maturity (target date).The main mechanism behind these TDFs is that those who retire later shall invest more in equity while those who retire earlier shall invest less in equity. In other words, equity holdings in TDFs shall decrease in age. Therefore, TDFs are usually identified by practitioners with “glide paths”, i.e., a decreasing curve of the equity holding (as a fraction of wealth) over time.
In the project the question will be asked whether the TDF introduced above is a reasonable choice for the individual (and the collective) account in the current low interest rate environment and can therefore potentially be used in the German market. We aim to find the optimal investment strategy for each pension beneficiary with a different risk aversion level and a different income level (leading to different contributions to the pension fund) in a realistic financial market setting. A main question will be if the optimal strategy coincides with the standard glide paths identified with a standard TDF or if different TDFs should allow for different glide paths.
18. Projekttitel: DIN-Norm konformer Versicherungsvertrieb mittels Website
Abstract
Abgeschlossene Antrags-Forschungsprojekte-Modul 1: Abgeschlossene Projekte vor 2015
1. Betrugsbekämpfung in Versicherungsmärkten unter Berücksichtigung sozialer Präferenzen
Antragsteller: Prof. Dr. Jörg Schiller, Universität Hohenheim
2. Todesfall- und Leibrentenversicherung über den Lebenszyklus – ein holistischer Ansatz zum persönlichen Asset&Liability-Management
Antragsteller: Prof. Dr. Raimond Maurer, Goethe-Universität Frankfurt
3. Erklärung der Marktfunktion von Rückversicherungsmaklern und ihrer Bedeutung für den Verhandlungsprozess bei anreizkompatiblen Entlohnungsschemata
Antragsteller: Prof. Dr. Andreas Richter, LMU München
4. Mitgliedstaatliche Grenzen der Gestaltung von Versicherungsprodukten im Europäischen Binnenmarkt
Antragsteller: Prof. Dr. Christian Armbrüster, FU Berlin
5. Erklärung der Nachfrage nach Renten- und Lebensversicherungsprodukten unter Berücksichtigung der Anreizwirkung von Sterblichkeitsinformationen
Antragsteller: Prof. Dr. Andreas Richter, LMU München
6. Solvency II – rechtswissenschaftliche Analyse der Neugestaltung des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts
Antragsteller: Prof. Dr. Manfred Wandt, Goethe-Universität Frankfurt
7. Die Versicherbarkeit von Emerging Risks
Antragsteller: Prof. Dr. Christian Armbrüster, FU Berlin
8. Die kartellrechtliche Beurteilung der Kooperation von Versicherungsunternehmen nach Art. 81 EG-Vertrag nach dem Wegfall der Gruppenfreistellungsverordnung Versicherungswirtschaft
9. Die Versicherbarkeit von Emerging Risks – Bewertung und Risikomodellierung in der PKV
Antragsteller: Prof. Dr. Martin Eling, Universität Ulm
10. Der Einfluss des demografischen Wandels auf die Lebensversicherung
Antragsteller: Prof. Dr. J.-M. Graf v.d. Schulenburg, Leibniz Universität Hannover
11. Rechtsfragen der Assistance-Versicherung
Antragsteller: Prof. Dr. Christian Armbrüster, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht, Internationales Privatrecht, Freie Universität Berlin
12. Funding occupational pension plans
Antragsteller: Prof. Dr. An Chen, Universität Ulm
13. Der Einfluss von Zins- und Mortalitätsrisiken auf die Solvenzlage von Lebensversicherungsunternehmen
14. Das Parameterrisiko in Risikokapitalberechnungen für Versicherungsbestände
Antragsteller: Prof. Dr. Annegret Weng, Hochschule für Technik, HFT Stuttgart
15. Aspekte der nachfrageseitigen Versicherung volatiler Nahrungsmittelpreise in Entwicklungs- und Schwellenländern
Antragsteller: Prof. Dr. Jörg Schiller, Universität Hohenheim, Stuttgart