Das Risiko für Lieferanten, aus Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen zu werden, hat sich in den letzten Jahren in Deutschland aufgrund der Ausgestaltung der geltenden Gesetze sowie der einschlägigen Rechtsprechung zu einem erheblichen Risiko entwickelt. Mit Rückerstattung von gem. §§ 129 ff. InsO angefochtenen Zahlungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung realisieren sich beim Anfechtungsgegner Vermögensschäden. In Einzelfällen können diese Vermögensschäden existenzbedrohend sein. Aus Lieferantensicht stellt die Insolvenzanfechtung ein Risiko dar, das es zu steuern gilt, z.B. durch den Abschluss einer Versicherung. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, ob und inwieweit das Risiko Insolvenzanfechtung in der Kredit-, Vertrauensschaden- und D&O-Versicherung versicherbar ist.