Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte („Packaged Retail Insurance-Based Investment Products“-PRIIP) wird durch die Kommission derzeit überprüft. Die Verordnung wird den Rahmen für einen produktübergreifenden, europaweiten Informationsstandard abdecken, soll die Vergleichbarkeit von Anlageprodukten erleichtern und wird ein Basisinformationsblatt einführen. Die PRIIP-Verordnung richtet sich an alle am Finanzmarkt tätigen Akteure und trifft damit gleichermaßen Regelungen für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungsunternehmen. Verbraucher erhalten für alle von der Verordnung erfassten Produkte ein einheitliches Informationsblatt. Detailregelungen zu den Informationspflichten werden in delegierten Rechtsakten geregelt. Der NomosKommentar zur PRIIP-Verordnung erörtert die neuen Regelungsstrukturen der Verordnung einschließlich aller delegierten Rechtsakte. Er bezieht alle relevanten Gesichtspunkte anwendungsbezogen ein, u.a.: Wie wirken sich die Neuregelungen auf die bestehende Praxis im Finanzmarkt aus? Konkret: wie muss zukünftig eine rechtskonforme Informationsvermittlung ausgestaltet sein? Welche Konsequenzen ergeben sich bei Verstößen gegen die Neuregelungen? Wie ist das Zusammenspiel mit den „delegierten Rechtsakten“?