Versicherungsverträge über Großrisiken und die dabei regelmäßig verwendeten AVB spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle. Grundlegende Rechtsnorm für die Großrisikoversicherung ist § 210 VVG, der an die höhere Geschäftserfahrenheit von Großrisiko-Versicherungsnehmern anknüpft und in diesem Bereich zur Disponibilität der Schutzvorschriften des VVG führt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Definition des Großrisikos und den entsprechenden Rechtsfolgen. Aufgrund der überragenden Bedeutung von AVB im Versicherungsrecht stellt sich insb. die Frage, inwieweit die Leitbildkontrolle nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Einfluss auf die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung der Großrisikoparteien durch AVB nimmt. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Prüfung, ob ausgewählte Prinzipien des VVG gesetzliche Leitbilder für die Großrisikoversicherung darstellen.