Der Autor widmet sich dem Unfallbegriff und der umstrittenen Auslegung seiner Tatbestandsmerkmale. Unter vergleichender Würdigung verschiedener Unfalldefinitionen inner- und außerhalb des Versicherungsrechts setzt er sich mit der Frage nach einem allgemeinen Unfallbegriff im Versicherungsrecht auseinander. Zugleich werden die Auswirkungen der Übernahme der Unfalldefinition aus der AUB in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG im Rahmen der VVG-Reform 2008 untersucht.